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1. Geltung der Bedingungen, Allgemeines
1.1. Unsere Leistungen unterliegen gegenüber Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ausschließlich diesen
Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch
für alle künftigen Geschäfte. Abweichende
oder uns ungünstige ergänzende
Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn
wir
diesen nicht gesondert widersprechen.
1.2. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den
schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht
getroffen. Das
Schriftformerfordernis gilt weiter für Ergänzungen,
Abänderungen Nebenabreden
oder einseitige Willenserklärungen.
1.3. Änderungen der Bedingungen werden bei
Dauerschuldverhältnissen dem Besteller jeweils schriftlich
unter Kennzeichnung
der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als
vereinbart, wenn der
Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb
angemessener
Frist (max. 10 Tage ab Möglichkeit der Kenntnisnahme) zu
widersprechen.
1.4. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des
Bestellers sind angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt
oder die
Leistung ausgeführt haben.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Wir werden für den Besteller auf dem Gebiet der Recherche
tätig und können, je nach konkretem Vertragsumfang,
weitere Leistungen
erbringen. "Leistungen" im Sinne dieser Bedingungen sind demnach alle
dem Besteller zu überlassenden Arbeitsergebnisse, z.B.
Rechercheberichte,
Datenbankauszüge, Grafiken und Zeichnungen, auch soweit sie
unkörperlich (z.B.
durch elektronische Übertragungsmittel) zur Verfügung
gestellt werden. Soweit
nicht anders vereinbart, werden wir auf der Grundlage von
Dienstverträgen
tätig.
2.2. Wir werden tätig im Rahmen der vorhandenen
Möglichkeiten
und gegebenen Gesetze bzw. Vorschriften; eine Vollständigkeit
der Recherche
wird nicht geschuldet, sondern unsere Pflicht beschränkt sich
auf die
Auswertung der vereinbarten elektronischen Datenbanken dritter Anbieter
unter
Beachtung deren Benutzungsbestimmungen; wir sind nicht verpflichtet,
die
Datenbanken oder sonstiges von uns herangezogenes Material auf
Vollständigkeit
und Richtigkeit zu überprüfen.
2.3. Wir stellen die Rechercheergebnisse in
maschinenlesbarer Form und/oder durch E-Mail zur Verfügung.
2.4. Übersetzungen der von uns recherchierten oder
zitierten Dokumente sind nicht geschuldet; Rechtsberatung ist
ausgeschlossen.
2.5. Wir behalten uns bis zur Lieferung Änderungen,
insbesondere Verbesserungen unserer Leistung vor, wenn hierdurch nur
unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und
der Besteller
nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
2.6. Angaben zur Beschaffenheit enthalten keine Garantie
(§ 276 Abs. 1 BGB), wenn wir eine solche nicht
ausdrücklich schriftlich
übernommen haben.
2.7. Wird eine Leistung aufgrund von Vorgaben des
Bestellers erstellt oder benutzen wir Material des Bestellers, so sind
wir ohne
besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben oder
Materialien zu
überprüfen.
2.8. Wird im Auftrag des Bestellers ein Kostenvoranschlag
erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Besteller zu
erstatten.
2.9. Der Besteller ist verpflichtet, unser Angebot oder
unsere Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, soweit er dieses zur
Grundlage
seines Angebots macht, sorgfältig auf Richtigkeit und
Zweckmäßigkeit zu prüfen.
Das gilt insbesondere für von uns angegebene Annahmen, die wir
unserer
Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt haben. Treffen
derartige
Annahmen nicht zu, wird uns der Besteller davon unterrichten, damit wir
das
Angebot korrigieren können.
2.10. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
3. Preise
3.1. Maßgebend sind die in unserer
Auftragsbestätigung
genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Sofern nichts
anderes
vereinbart wird, gelten unsere Listenpreise, hilfsweise unsere
üblichen Preise.
3.2. Alle Preise verstehen sich in EURO, falls nicht
anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport und
Frachtversicherung ab
unserem Sitz.
3.3. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs
Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger
als 6 Wochen andauern,
sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung oder
Lieferung, insbesondere
der von uns benutzten Datenbanken, oder für den
Personaleinsatz (Lohn- und
Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen durch
Erhöhung der hiervon
betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser Veränderungen
erforderlichen
Umfang an den Besteller weiterzugeben. Spätestens nach Ablauf
von 4 Wochen sind
wir weiter berechtigt für erbrachte Leistungen eine
Zwischenrechnung über den
bereits erbrachten Leistungsumfang zu erstellen.
3.4. Pauschalvergütungen sind je zur Hälfte bei
Vertragsschluss und bei Ablieferung der Leistung fällig. Bei
zeitabhängiger
Vergütung sind wir zur mindestens wöchentlichen
Abrechnung auf der Grundlage
von Stundenzetteln berechtigt.
3.5. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag,
und kündigt der Besteller nach § 649 BGB bevor wir
mit der Leistungsausführung
begonnen haben, so steht uns zumindest eine pauschale
Vergütung in Höhe von 5%
der vereinbarten Gesamtvergütung zu. Darüber hinaus
sind wir jedoch berechtigt,
eine höhere angemessene Vergütung geltend zu machen.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Liefer- und Leistungshindernisse, die von uns nicht
zu vertreten sind, insbesondere solche aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von
Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen,
hierzu gehören insbesondere Einschränkungen in der
Verfügbarkeit der von uns
benutzten Datenbanken, Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen usw. führen
zu einer Verlängerung der Leistungsfrist um die Dauer der
Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit. Wir sind zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt,
wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der
Vertragszweck gefährdet ist.
4.2. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert,
ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten, wenn ihm nicht ein
Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
4.3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls
ein, solange die Parteien über eine Änderung der
Leistung verhandeln oder wir
ein Nachtragsangebot unterbreiten, nachdem sich Annahmen in unserem
Angebot,
die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
4.4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Bestellers
voraus.
4.5. Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende
Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den
Besteller nicht unzumutbar sind.
5. Mitwirkungspflichten des Bestellers
5.1. Für Recherchen oder die sonstigen vertraglich
vereinbarten Leistungen ist der Besteller verpflichtet, uns seine
Problemstellung dezidiert unter Angabe von Hinweisen auf
fachspezifische
Suchbegriffe mitzuteilen.
5.2. Vorhandene oder während des Auftrages erlangte
Kenntnisse bzw. Informationen, die für die Recherche von
Bedeutung sein können,
hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen.
5.3. Stellt der Kunde bei Erhalt eines Recherche- oder
sonstigen Ergebnisses bzw. Teilergebnisses dessen vollständige
oder teilweise
Nichteinschlägigkeit bzw. Fehlerhaftigkeit fest, hat er uns
dies unverzüglich
zwecks Neuabstimmung der Recherche- bzw. Arbeitsstrategie mitzuteilen.
6. Haftungsbegrenzung: Schadensersatzansprüche,
Ersatz vergeblicher Aufwendungen
6.1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach
6.1.1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen
oder wenn die fällige Leistung von uns nicht oder nicht wie
geschuldet erbracht
wird, wegen Verzugs oder bei Mängeln sowie aus
außervertraglicher Haftung
stehen dem Besteller nur zu für
6.1.1.1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die mindestens
fahrlässigen Pflichtverletzung
beruhen,
6.1.1.2. sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob
fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der mindestens
fahrlässigen Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen,
6.1.2. Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns
erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) fallen.
6.2. Haftungsbegrenzung der Höhe nach
Soweit unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit und
unsere Haftung für grob fahrlässiges Verhalten
unserer Erfüllungsgehilfen, die
nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, nicht
gemäß Ziff.
6.1 ausgeschlossen ist, haften wir nur für den typischerweise
bei Vertragsschluss
zu erwartenden Schaden und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bis
zur
Höhe des Erfüllungsinteresses.
6.3. Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und
geschäftlichen Kontakten
Die vorstehenden Ziffern 6.1. und 6.2. gelten auch für
Schadensersatzansprüche des Bestellers aus
Schuldverhältnissen, die durch
Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder
ähnlichen
geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen
uns und dem
Besteller zustande, so gelten Schadensersatzansprüche des
Bestellers als
erlassen, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen bei bestehendem
Vertrag
begründet wären.
6.4. Ansprüche aus übergegangenem Recht
Die vorstehenden Ziffern 6.1. und 6.2. gelten auch für
Ansprüche, die der Besteller aus übergegangenem Recht
geltend macht. Auf
ausländisches Recht kann sich der Besteller nur berufen,
soweit der Anspruch
auch bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen und dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen begründet wäre.
6.5. Unvermögen, Unmöglichkeit
Die vorstehenden Ziffern 6.1. und 6.2. gelten nicht bei
anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender
Unmöglichkeit.
6.6. Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter
Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Ziffern
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
7. Ansprüche des Bestellers bei Mängeln
(Sach- und Rechtsmängel)
7.1. Nacherfüllung
Wir sind auch bei Dienstleistungen berechtigt, Mängel nach
unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien
Sache
(Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung stehen dem
Besteller die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe dieser
Bedingungen zu.
7.2. Sachmängel bei Einschaltung Dritter
7.2.1. Bei Einschaltung Dritter für Leistungen gilt, dass
wir die Nacherfüllung durch Abtretung unserer entsprechenden
Ansprüche gegen
den Dritten leisten abtreten können. Der Besteller muss
vorrangig den Dritten
notfalls gerichtlich in Anspruch nehmen, sofern dies für den
Besteller nicht
unzumutbar ist. Als Dritte gelten auch die Betreiber von Datenbanken,
die wir
für Recherchen benutzen.
7.2.2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch, wenn wir
für mangelnder Aktualität oder
Unvollständigkeit der benutzten Datenbanken
verantwortlich sind.
7.2.3. Haben wir von einem Dritten selbst nur eine
Teilleistung erhalten, fehlt das Interesse des Bestellers an der
Teilleistung
nicht, wenn wir eine dem Besteller zumutbare Nacherfüllung mit
unseren eigenen
Mitteln erbringen.
7.3. Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln
Die Verjährung von Mängelansprüchen, die
nicht durch diese
Bedingungen ausgeschlossen sind, richtet sich nach folgenden
Bestimmungen:
7.3.1. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und
für Ansprüche aus unerlaubter
Handlung.
7.3.2. Alle übrigen Ansprüche des Bestellers wegen
Mängeln
verjähren innerhalb eines Jahres.
8. Mitwirkung des Bestellers bei Mängeln
8.1. Für eine etwaige Nacherfüllung hat uns der
Besteller
die zur Mangelbehebung nötigen Informationen mitzuteilen,
insbesondere
festgestellte Mängel möglichst detailliert anzuzeigen.
8.2. Stellt sich heraus, dass uns der Besteller zu Unrecht
wegen Mängeln in Anspruch genommen hat, so hat uns der
Besteller alle im
Zusammenhang mit der Überprüfung der Leistung und der
Nacherfüllung
entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn er hat er unsere
Inanspruchnahme
nicht zu vertreten.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher
gegenwärtiger oder zukünftiger Forderungen aus der
Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund sie
herrühren, unser Eigentum.
10. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und
Zurückbehaltungsrechte, Abtretung
10.1. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Ist
ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des
Verzuges
nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2. Eine Zahlung ist erst dann eingegangen, wenn wir
über den Betrag frei verfügen können. Die
Entgegennahme von Schecks und
Wechseln gilt erst nach Einlösung in Höhe des
eingelösten Betrages abzgl. aller
Spesen als Zahlung. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks
sind wir
nicht verpflichtet.
10.3. Wir sind berechtigt, Zahlungen abweichend von einer
Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die älteste
fällige Rechnung zu
verrechnen. zu verrechnen.
10.4. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
berechtigt. Zur
Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der
Besteller nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem selben
Rechtsverhältnis
berechtigt.
10.5. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte
ist ausgeschlossen.
11. Anspruchsgefährdung
11.1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser
Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des
Bestellers gefährdet wird, so ist der Besteller auch bei sonst
fehlender
Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet.
11.2. Im Übrigen gilt § 321 BGB mit der
Maßgabe, dass wir
auch bei Gefährdung anderer Ansprüche aus dem
gleichen rechtlichen Verhältnis
im Sinne von § 273 BGB unsere Leistung verweigern
können.
11.3. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit
der gesamten Restforderung ein, wenn der Besteller sich mit mindestens
zwei
aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet.
Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Besteller mit einer
Leistung in
Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB
im Hinblick auf eine Forderung
eintreten.
12. Nutzungsrechte
12.1. Der Besteller erhält eine zeitlich unbegrenzte,
nicht ausschließliche, unübertragbare und nicht
unterlizenzierbare Erlaubnis
zur vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.
12.2. Die Nutzung von Datenbanken und Datenbankinhalten
richtet sich nach den Bestimmungen des Datenbankherstellers. Diese
werden dem
Besteller auf Anfrage von uns zur Verfügung gestellt.
12.3. Urhebervermerke dürfen nicht entfernt oder
verändert
werden.
12.4. Das Nutzungsrecht des Bestellers ist aufschiebend
bedingt durch die vollständige Bezahlung der vereinbarten
Vergütung. Zuvor
beschränkt sich das Nutzungsrecht auf eine etwa erforderliche
Abnahmeprüfung.
12.5. Bei schuldhaftem Verstoß des Bestellers gegen die
vorstehenden Bestimmungen sind wir unbeschadet anderer Rechte befugt,
eine
Vertragsstrafe von EUR 20.000,-- für jeden Fall der
Zuwiderhandlung zu
verlangen.
13. Abnahmen
13.1. Ist nach Vertrag oder Gesetz eine Abnahme
erforderlich, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
13.2. Auf unseren Wunsch hin, sind für abgrenzbare
Leistungsteile, die selbständig genutzt werden
können, oder für Leistungsteile,
auf denen weitere Leistungen aufbauen, Teilabnahmen
durchzuführen, wenn die
abzunehmenden Leistungsteile gesondert prüfbar sind. Sind alle
Leistungsteile
abgenommen, so ist die letzte Teilabnahme zugleich die Endabnahme.
13.3. Eine Teil- oder Endabnahme gilt spätestens als
erklärt, wenn der Besteller nach Ablieferung der Leistung und
angemessener
Prüfungsfrist nicht innerhalb einer von uns schriftlich
gesetzten weiteren
Frist die Abnahme unter Angabe von Gründen schriftlich
verweigert
(Abnahmefiktion).
14. Verjährungshemmung bei Verhandlungen
Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des
Bestellers bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf
Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet 3 Monate
nach unserer letzten schriftlichen Äußerung.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1. Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen
Recht.
15.2. Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten
für
beide Teile der Sitz unseres Unternehmens.
15.3. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches
Sondervermögen, so ist unser
Sitz in Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wobei wir jedoch
berechtigt sind,
den Besteller an einem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Gegenüber allen
anderen Bestellers wird unser Sitz als Gerichtsstand für alle
sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für den
Fall vereinbart, dass die
im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren
Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder
ihr Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
15.4. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen
unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind bei sonst
zwischen den
Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der
unwirksamen
Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der
unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Sollte eine
derartige
Bestimmung nicht einvernehmlich gefunden werden können, gelten
für diese
Bestimmungen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen der
Bundesrepublik
Deutschland.
Stand 01.01.2008
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