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Newsletter 2004/03
- 01.11.2004 Neue EP-Mitgliedsländer
- 22.10.2004 Gebühren- und Auslagenverzeichnis des EPA
- 21.10.2004 Der Weg zum europäischen Patent und Prüfungsrichtlinien
- 03.10.2004 Patentanwaltssuche
- 01.10.2004 Neue Gebühren des USPTO
- 01.08.2004 Neue Formblätter des Deutschen Patent- und Markenamtes
- 23.06.2004 Wegfall der Publikation von PCT-Anmeldungen,
für die das nationale Verfahren in Deutschland nicht eingeleitet wurde - 17.06.2004 Neuregelung der Zahlungsfrist für die Prüfungsgebühr im Patenterteilungsverfahren
- 04.11.2004 Markenstreit Tchibo gegen "Cibo Mato"
- Patentführerschein
Newsletter 2004/02
- 03.06. bis 05.06.2004 PATTEMPTO lädt ein zur "intertech" 2004
- 01.06.2004 Neues deutsches Geschmacksmustergesetz (GeschmMRefG)
- 01.06.2004 Marken: Anleitung zur Gruppierung von Waren und Dienstleistungen
- 14.05.2004 Neue Verordnungen für Schutzrechte: Bundesgesetzblatt Teil 1
- 26.04.2004 EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum - Mitteilung des Japanischen Patentamts (JPO)
- Mitteilung des Europäischen Patentamts (EPA/EPO/OEB)
- April 2004 Aktualisierte Fassung des Formblatts für den Erteilungsantrag
- 19.03.2004 Einreichung von europäischen Patentanmeldungen mit der PaTrASINT Software
- April 2004 Gewährleistungshaftung bei Patentveräußerungs- und Patentlizenzverträgen und das neue Schuldrecht
- Nachtrag >> 31.10.2003 Designrechte: Mattel vs. Simba Toys
Newsletter 2004/01
- 01.03.2004 Markenstreit vorhersehbar?
- 01.01.2004 Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblatt
- 01.01.2004 Umsetzung von Standards der WIPO
- WIPO ST. 06 neues Aktenzeichenformat
- WIPO ST. 16 neuer Schriftenartencode für Patente
- WIPO ST. 13 und 10/B neues Titelseitenlayout
- WIPO ST. 50 Neuer Schriftartencode für Korrekturschriften
- 01.01.2004 Geschmacksmuster: Neue Bekanntmachungskosten
Newsletter 2004/03
01.11.2004 Neue EP-Mitgliedsländer
Island und Litauen (zum 1.212.2004) treten als 29stes und 30stes Land dem europäischen Patentübereinkommen bei.Serbien und Montenegro sind neue Erstreckungsstaaten und lösen die Bundesrepublik Yugoslawien ab.
Lesen Sie weiter bei Europäischen Patentamt (EOP) ...
22.10.2004 Gebühren- und Auslagenverzeichnis des EPA
Die vollständige Aufstellung der seit dem 1.4.2004 geltenden Gebühren und Auslagen des EPA ist jetzt im Internet verfügbar.Nicht enthalten sind die im Gebührenverzeichnis zum PCT festgesetzten internationalen Gebühren. ABI.EPA2004, 109ff
Die vollständige Gebührenübersicht finden Sie hier (EOP) ...
21.10.2004 Der Weg zum europäischen Patent und Prüfungsrichtlinien
Die deutsche Version des Leitfadens für Anmelder ist nun im Internet veröffentlicht.Teil 1 beinhaltet die direkte EP-Anmeldung und Teil 2 die Euro-PCT-Anmeldung.
Leitfaden für Anmelder beim EPA
Außerdem stehen die Richtlinien für die Prüfung im EPA mit Stand Dezember 2003 in deutscher Sprache im Internet zur Verfügung.
Übersicht der Richtlinien als PDF-Dateien beim Europäischen Patentamt (EPO)
03.10.2004 Patentanwaltssuche
Die Datenbank der vor dem europäischen Patentamt zugelassenen Patentanwälte wurde aktualisiert.Sie können nach Name, Land und Stadt suchen.
Direkt zur Suche beim EPO
Hier können Sie nach deutschen, österreichischen und schweizer (unter Mitgliederliste) Patentanwälten suchen. Bitte beachten Sie, dass bei der Suche nach Namen nicht zwischen von Firmen angestellten Patentassessoren und in einer Kanzlei tätigen Patentanwälten unterschieden wird.
Neue Gebühren des USPTO
Mit dem neuen Fiskaljahr tritt für das USPTO die neuensowie deren
in Kraft.
01.08.2004 Neue Formblätter des Deutschen Patent- und Markenamtes
Geschmacksmuster:
Halbleiterschutz:
Anmeldung zur Eintragung des Schutzes einer Topografie
Gebrauchsmuster:
Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters
Patente:
Antrag auf Erteilung eines Patents
Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats
23.06.2004 Wegfall der Publikation von PCT-Anmeldungen,
für die das nationale Verfahren in Deutschland nicht eingeleitet wurde
Infolge der zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Änderungen der Ausführungsordnung zum PCT gilt:
Bei PCT-Anmeldungen, die seit dem 1. Januar 2004 eingereicht wurden, gelten grundsätzlich alle Vertragsstaaten als bestimmt.
Diejenigen PCT-Anmeldungen, für die nicht das nationale deutsche Verfahren eingeleitet wurde, verlieren 30 Monate nach Anmelde- oder Prioritätstag ihre Wirkung für Deutschland.
In Abschnitt 6h) des Patentblattes werden daher ab 1. Juli 2004 bei dem Titel "Zurücknahmen und sonstige Erledigungen" unter der Zwischenüberschrift "Wirkung für DE weggefallen" nur noch Rücknahmen nach beantragter Einleitung der nationalen Phase veröffentlicht.
Direkt zur Mitteilung des DPMA
17.06.2004 Neuregelung der Zahlungsfrist für die Prüfungsgebühr im Patenterteilungsverfahren
Die Prüfungsgebühr ist seit dem 19. März 2004 innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Prüfungsantrags zu entrichten. Die Frist endet jedoch in jedem Fall mit Ablauf von sieben Jahren nach Einreichung der Anmeldung.
Vermischtes
04.11.2004 Markenstreit Tchibo gegen "Cibo Mato"
Der Kaffeeröster Tchibo fordert die Betreiber eines Stuttgarter Restaurants auf, die Verwendung des Namens "Cibo Mato" (deutsch: verrücktes Essen) zu unterlassen. Tchibo sieht in der Verwendung des Zeichens "Cibo", das wie "Tchibo" ausgesprochen wird, eine hochgradige Verwechslungsgefahr. Zuvor schon ist das Berliner Restaurant "Cibo Matto" derselben Forderung von Tchibo nachgekommen.Stuttgarter Zeitung, vom 04.11.2004
Patentführerschein
Die Universität Münster bietet einen Onlinekurs zur Einführung in allgemeine Grundlagen des Patentwesens an. Neben der inhaltlichen Einführung wird auf die dazu passenden Gesetzestexte und Grundsatzentscheidungen verwiesen. Das Arbeitnehmer-Erfinderrecht und die Patentverwertung werden unter dem Aspekt der Hochschule behandelt.Weiterlesen bei Patentfuehrerschein.de...
Newsletter 2004/02
03.06. bis 05.06.2004 PATTEMPTO lädt ein zur "intertech" 2004
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Halle 9.1, Stand 9.1.001, Olma-Messen St. Gallen
Besuchen Sie uns auf unserem Stand und informieren Sie sich über die verschiedenen professionellen Recherchemöglichkeiten. Wir sind mit einer Auswahl unserer Patentdatenbanken
auf der Ausstellung präsent. Führen Sie selbst, oder zusammen mit uns, eine Patentrecherche durch. So können Sie uns am besten testen und schätzen lernen.
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01.06.2004 Neues deutsches Geschmacksmustergesetz (GeschmMRefG)
Das neue Geschmacksmustergesetz lehnt sich sehr an die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) an. So ist eine maximale Schutzdauer von 25 Jahren möglich, bei Sammelanmeldungen können bis zu 100 Stück einer Gattung angemeldet werden.Eine detaillierte Übersicht zu den Definitionen des neuen GeschmMRefG finden Sie hier...
01.06.2004 Anleitung zur Gruppierung von Waren und Dienstleistungen
Ab 1. Juni 2004 müssen Sie bei einer Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die von Ihnen beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen nach Klassen gruppiert auflisten und als Anlage in doppelter Ausfertigung einreichen.Zur Veranschaulichung folgendes Beispiel:
Klasse 18: Bekleidungsstücke und Halsbänder für Tiere
Klasse 20: Hütten, Kisten und Nester für Haustiere
Klasse 21: Käfige für Haustiere; Transportkäfige für Haustiere; Tierkämme
Klasse 28: Plüschtiere; Spielzeug für Haustiere
Klasse 31: Tiere [lebend]; Futter für Haustiere, soweit in Klasse 31 enthalten
Klasse 44: Tierzucht, nämlich Kleintierzucht im Rahmen einer Kleintierhandlung
Weitere Beispiele sowie Links auf die Nizza-Klassifikation finden Sie beim DPMA.
14.05.2004 Neue Verordnungen für Schutzrechte: Bundesgesetzblatt Teil 1
Folgende Verordnungen wurden im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 22 vom 14.05.2004 veröffentlicht und können beim Bundesanzeiger Verlag kostenlos eingesehen werden (nur als Leseversion).
Bitte beachten Sie auch den Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr.22 vom 14.05.2004
Anlage zur Geschmacksmusterverordnung
Anlage zur Markenverordnung
26.04.2004 EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum
Die Richtlinie wurde am 26.4.2004 in 1. Lesung vom Minister-Rat der Europäischen Union verabschiedet und
tritt nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Die Richtlinie befasst sich mit der Verletzung von Rechten
an geistigem und gewerblichem Eigentum (Immaterialgüterrechten).
Unterschieden wird zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher "Produktpiraterie".
Die Richtlinie umfasst alle Rechte des geistigen Eigentums. Sie soll aber gleichzeitig
verhindern, dass sich beispielsweise ein Konkurrent wegen angeblicher Produktpiraterie Wettbewerbsvorteile verschaffen kann.
Sie soll auch nicht andere Konflikte des Rechtes an Geistigem Eigentum beeinflussen. Deshalb werden auch hohe Anforderungen
an die Beweisführung gestellt, bei vorläufigen Maßnahmen für Patentverletzungen ist sogar ein Gutachten
eines Sachverständigen vorgesehen.
Für den Erfolg der Richtlinie ist es wichtig, dass eine deutlich abschreckende Wirkung auf Nachahmer und Produktpiraten eintritt. So ist jeder, also auch der Zwischenhändler, dafür verantwortlich, keine gefälschten Waren in Verkehr zu bringen. Er kann sich nicht auf die Gutgläubigkeit berufen. Die Richtlinie sieht ferner vor, dass die Mitgliedsstaaten ein Informationsnetzwerk mit Verstößen, Gerichtsurteilen, etc. aufbauen.
01.04.2004 Neue Gebühren beim Japanischen Patentamts
Seit dem 01.04.2004 sind neue Gebühren für Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken zu entrichten.Weitere Informationen finden Sie direkt beim Japanischen Patentamt..
April 2004 Aktualisierte Fassung des Formblatts für den Erteilungsantrag
Im April 2004 ist eine aktualisierte Fassung des Formblatts für den Erteilungsantrag (EPA/EPO/OEB Form 1001, Version 04.04) herausgegeben worden.Neue Änderungen: Polen als neuer Vertragsstaat, Kroatien als neuen Erstreckungsstaat.
19.03.2004 Einreichung von europäischen Patentanmeldungen mit der PaTrASINT Software
Diese Mitteilung ergeht in Ausführung von Artikel 3 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts (EPA) vom 29. Oktober 2002 über die elektronische Einreichung von Patentanmeldungen und anderen Unterlagen und in Ergänzung von Ziffer 3.2 der Mitteilung desselben Datums.1. Einreichung von europäischen Patentanmeldungen mit der PaTrASINT-Software
1.1 Europäische Patentanmeldungen einschließlich aller Zeichnungen können ab 22. März 2004 in elektronischer Form auch unter Verwendung der vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kostenlos zur Verfügung gestellten PaTrASINT-Software beim DPMA eingereicht werden.
1.2 Bei Verwendung der PaTrASINT-Software sind neben den technischen Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die elektronische Einreichung europäischer Patentanmeldungen beim DPMA gelten, die Bestimmungen des EPÜ und die vom EPA getroffenen Regelungen zur elektronischen Einreichung von Patentanmeldungen und anderen Unterlagen einzuhalten.
Weiterlesen direkt beim Europäischen Patentamt...
April 2004 Gewährleistungshaftung bei Patentveräußerungs- und Patentlizenzverträgen und das neue Schuldrecht
Unter der Geltung des neuen Schuldrechts sind nach Dr. M. Haedicke bei
der Vollveräußerung von Patenten und der ausschließlichen Lizenzeinräumung die für den Sachkauf geltenden Regelungen nun grundsätzlich anwendbar.
Dies hat zur Folge, dass der Käufer die kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechte geltend machen kann. Er kann vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung fordern. Der Verkäufer / Lizenzgeber kann aber die Sach- und Rechtsmängelhaftung vertraglich festlegen.
Mehr dazu lesen Sie in M.Haedicke, GRUR, 106, 123-127, (2004).
Nachtrag >> 31.10.2003 Designrechte: Mattel vs. Simba Toys
Erstes Gerichtsurteil für ein uneingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster:
Gericht befindet "MyStyle" als Kopie von Mattels My Scene® Puppen
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| "My Scene" von Mattel | "MyStyle" von Simba Toys |
Im Plagiatstreit gegen Simba Toys hat der Spielzeughersteller Mattel® ein bahnberechendes Urteil erreicht: Ab sofort darf Simba Toys in Europa keine Kopien der Mattel-Puppenreihe My Scene® mehr anbieten.
Der Fall ist Teil von Mattels ständigem Kampf gegen Plagiate, die das geistige Eigentum des Unternehmens verletzen.
Mit seinem Urteil hat das Londoner Hohe Gericht die sofortige Unterlassung der Produktion, des Vertriebs und Verkaufs der Marke "MyStyle" innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verfügt. Außerdem muss Simba alle Produkte dieser Reihe aus dem Handel und von seinen anderen Kunden zurückrufen. Das Gericht sprach Mattel die Community Design Rechte an der My Scene® Puppenreihe zu. Simba habe diese Rechte durch die Kopierung von Mattels Design verletzt.
Da die Entscheidung des Hohen Gerichts auf den Design-Rechten der EU basiert, gilt das Urteil für die gesamte Europäische Gemeinschaft. Das ist das erste Mal, dass ein europäisches Gericht ein EU-weites Urteil auf Grundlage des Community Design Rechts gefällt hat.
Das Gericht verfügte außerdem, dass Simba alle Kunden informiert, die mit Puppen beliefert wurden, die nach dem Gerichtsurteil eine Verletzung des geistigen Eigentums von Mattel darstellen. Auch die Rücksendung dieser Produkte muss von Simba angeordnet werden. Außerdem muss Simba die gesamten Verfahrenskosten - einschließlich der Anwaltshonorare - übernehmen. Bis eine detaillierte Kostenaufstellung vorliegt, muss Simba eine Vorabzahlung von 450.000 britischen Pfund (umgerechnet rund 655.150 Euro) an Mattel leisten. Simba muss auch gegenüber Mattel für den Schaden aufkommen, der in Folge der Verletzung des geistigen Eigentums in der Europäischen Union entstanden ist. Die Höhe der Schadenssumme soll in weiteren Verfahren ermittelt werden.
Newsletter 2004/01
01.03.2004 Markenstreit vorhersehbar?
01.01.2004 Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblatt
Das DPMA veröffentlicht ab der
Die Zugriffsadresse ab
Mit DPMApublikationen kann über eine deutsch- oder englischsprachige Benutzeroberfläche auf die Daten zu Patenten/Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken in zwei unterschiedlichen Formen zugegriffen werden:
- PDF-Version:
Anzeige, Ausdruck und Download des Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblatts oder Teilen daraus entsprechend der bisherigen Druckexemplare. - Recherchierbare Version:
Recherche der bibliographischen Daten sowie Rechts- und Verfahrensstandsdaten in unterschiedlichen Modi (Einsteiger, Experte, Assistent), Zugriff auf die Patentdokumente und Bilder zu Marken und Geschmacksmustern.
Mit Inbetriebnahme der Internetplattform DPMApublikationen werden die gedruckten Ausgaben der Blätter wie folgt eingestellt:
- Patentblatt zum 31.12.2003 (letzte Ausgabe: 52. Publikationswoche 2003),
- Markenblatt zum 30.06.2004 (letzte Ausgabe: 26. Publikationswoche 2004),
- Geschmacksmusterblatt zum 31.12.2003 (letzte Ausgabe: 24. Publikationswoche 2003).
01.01.2004 WIPO ST. 06 neues Aktenzeichenformat
Da die Anzahl der Schutzrechtsanmeldungen sehr gestiegen ist, gibt es eine Änderung der bisherigen Aktenzeichenform. Das neue Aktenzeichen wird ab dem 1. Januar 2004 zunächst für Patent-, Gebrauchsmuster- und Topographieanmeldungen eingeführt.Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2005 soll es auch auf die übrigen beim DPMA angemeldeten Schutzrechte (Marken, Geschmacksmuster und Typographien) angewendet werden.
Das neue Aktenzeichen wird folgende Form aufweisen:
- Die ersten 2 Ziffern benennen die Schutzrechtsart,
- die folgenden 4 Ziffern geben das Anmeldejahr an,
- die nächsten 6 Ziffern sind die fortlaufende Anmeldenummer,
- die letzte Ziffer ist die Prüfziffer.
Beispiel für das Aktenzeichen einer nationalen Patentanmeldung von 1999 (noch altes AZ):
Beispiel für das Aktenzeichen einer nationalen Patentanmeldung im Jahre 2004 (neues AZ):
| Nummernkreis | Nummer | Schutzrecht |
| 10 - 19 | ||
| 10 | Nationale Patentanmeldungen | |
| 11 | PCT-Anmeldungen (Bestimmung DE) | |
| 12 | Ergänzende Schutzzertifikate | |
| 13 - 19 | Diese Nummern sind noch frei | |
| 20 - 29 | ||
| 20 | Gebrauchsmusteranmeldungen | |
| 21 | Gebrauchsmusteranmeldungen aus PCT-Anmeldungen | |
| 22 | Topographieanmeldungen | |
| 23 - 29 | Diese Nummern sind noch frei | |
| 30 - 39 | ||
| 30 | Markenanmeldungen | |
| 31 - 39 | Diese Nummern sind noch frei | |
| 40 - 49 | ||
| 40 | Geschmacksmusteranmeldungen | |
| 41 | Typographische Schriftzeichen | |
| 42 - 49 | Diese Nummern sind noch frei | |
| 50 - 59 | ||
| 50 | EP-Patente für DE in deutscher Sprache | |
| 51 - 59 | Diese Nummern sind noch frei | |
| 60 - 69 | ||
| 60 | EP-Patente für DE in englischer oder französischer Sprache | |
| 61 - 69 | Diese Nummern sind noch frei |
01.01.2004 WIPO ST. 16 neuer Schriftenartencode für Patente
Seit der ersten Publikationswoche 2004 vergibt das DPMA für die zu veröffentlichen Patentschriften neue Schriftartencodes.Die bisherigen Schriftenartencodes für
Geänderte Patentschriften, die nach Einspruchsverfahren zu veröffentlichen sind, erhalten den
Übersicht:
| alt: | neu: | Dokument: |
| C1 | B3 | Patenterteilungen ohne vorherige Offenlegungsschrift |
| C2 | B4 | Patenterteilungen mit vorherige Offenlegungsschrift |
| -- | C5 | Im Einspruchs-, Nichtigkeits- und/oder Beschränkungsverfahren geänderte Patentschriften |
| T1 | T5 | Veröffentlichung der internationalen Anmeldung (DE-WO) |
01.01.2004 WIPO ST. 13 und 10/B neues Titelseitenlayout
Die Titelseiten wurden an den WIPO Standard angepasst. Ein Beispiel können Sie hier sehen.
01.01.2004 WIPO ST. 50 Neuer Schriftartencode für Korrekturschriften
Die Korrekturschriften nach
Es werden Berichtigungen mit der
Folgende Korrekturschriften werden veröffentlicht:
| Korrekturschrift Titelblatt | |
| A8 | Berichtigung der Offenlegungsschrift |
| B8 | Berichtigung der Patentschrift |
| C8 | Berichtigung der geänderten Patentschrift |
| T8 | Berichtigung der Veröffentlichung der internationalen Anmeldung Berichtigung der Veröffentlichung der Patentansprüche der europäischen Patentanmeldung (Titelseite) Berichtigung der Übersetzung der europäischen Patentschrift (Titelseite) Berichtigung der Übersetzung der geänderten europäischen Patentschrift Berichtigung der berichtigten Übersetzung der europäischen Patentschrift Berichtigung der berichtigten Übersetzung der geänderten europäischen Patentschrift |
| U8 | Berichtigung der Gebrauchsmusterschrift (Gesamtschrift) |
| Korrekturschrift Gesamtschrift | |
| A9 | Berichtigung der Offenlegungsschrift |
| B9 | Berichtigung der Patentschrift |
| C9 | Berichtigung der geänderten Patentschrift |
| T9 | Berichtigung der Veröffentlichung der internationalen Anmeldung Berichtigung der Veröffentlichung der Patentansprüche der europäischen Patentanmeldung (Titelseite) Berichtigung der Übersetzung der europäischen Patentschrift (Titelseite) Berichtigung der Übersetzung der geänderten europäischen Patentschrift Berichtigung der berichtigten Übersetzung der europäischen Patentschrift Berichtigung der berichtigten Übersetzung der geänderten europäischen Patentschrift |
| U9 | Berichtigung der Gebrauchsmusterschrift (Gesamtschrift) |
Zusätzlich gibt es für die bibliographischen Daten zwei neue INID-Codes:
01.01.2004 Geschmacksmuster: Neue Bekanntmachungskosten
Eine neue Verordnung über die Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMAVwKostV) ergibt folgende Änderung der Berechnung der Bekanntmachungskosten:Die Auslagenpauschalen für die Bekanntmachung der bibliografischen Daten und von Beschreibungen sowie die erhöhte Auslagenpauschale für die Bekanntmachung von Abbildungen in Farbe entfallen. Die Höhe der Auslagenpauschale für die Bekanntmachung von Abbildungen - schwarz/weiß oder farbig - wird auf 26,00 EUR festgesetzt.
Diese Änderung wird in der Regel zu einer Senkung der Bekanntmachungskosten führen.
| Nummer | Auslagen | Bisher | Ab 1.1.04 |
| 302 300 | Text pro Anmeldung | 20 EUR | entfällt |
| 302 310 | Pro Abbildung | 20 EUR | 26 EUR |
| 302 320 | Pro Abbildung in Farbe | 100 EUR | entfällt |
| 302 330 | Beschreibungstext | 15 EUR | entfällt |
Die Höhe der für die Bekanntmachung einer Geschmacksmustereintragung zu zahlenden Auslagenpauschale bemisst sich daher künftig allein nach der Zahl der bekannt zu machenden Abbildungen.
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