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Newsletter 2007/02
- Klassifikationen
01.10.2007 Revision der IPC 8
- Informationen des EPA zur Revision des EPÜ
13.12.2007 Überblick zum EPÜ 2000 anhand einiger Schwerpunkte des revidierten Europäischen Patentübereinkommens - Neuerungen
- Ziele der Revision
- Schwerpunkte des EPÜ 2000
Artikel 52 EPÜ 2000
Artikel 54 EPÜ 2000 Stand der Technik
Artikel 87 Prioritäten
Artikel 69 EPÜ 2000 und das Protokoll zur Auslegung des Artikels 69 Schutzbereich
Artikel 138 (2), (3) EPÜ 2000 Beschränkung europäischer Patente im Nationalen Nichtigkeitsverfahren
Artikel 80, Regel 40 (ex 25d) Anmeldetag
Regel 40 (2), (3) EPÜ 2000 Bezugnahme auf eine frühere Anmeldung
Artikel 105a - 105c, Regel 90ff EPÜ 2000 Zentrales Beschränkungsverfahren
Artikel 112a, Regel 104 - 110 EPÜ 2000 Antrag auf Überprüfung
Artikel 121 Regel 135 EPÜ 2000 Weiterbehandlung
Artikel 122, Regel 136 EPÜ 2000 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Übergangsbestimmungen
- Links
Links zu Originaltexten
Newsletter 2007/01
- Klassifikationen
01.01.2007 Erste Revision der IPC 8 seit der Reform
01.01.2007 Umfangreiche Änderungen der Nizza-Klassifikation (Waren und Dienstleistungen von Marken) - Informationen der Ämter
18.09.2006 DPMA Eintragung von Insolvenzverfahren und sonstigen dinglichen Rechten in das Patentregister
20.12.2006 esp@cenet mit neuen Funktionen
02.11.2006 Mitteilung des EPA über die Aussetzung von Verfahren
02.12.2006 Neue zentrale E-Mail-Adresse des EPA
2007 Jahresgebühren Italien - Asien
Neue Suchhilfen des EPA für Asien
Korea bietet maschinelle Übersetzung und Recherche in Englisch an - Statistiken
15.12.2006 Patente und FuE-Ausgaben (Hrsg. Europäische Kommission, Eurostat)
16.10.2006 WIPO-Bericht zeigt die Internationalisierung von Patenttrends - Sonstiges
15.05.2007 Präsenzauktion von Patenten in München
Klassifikationen
01.10.2007 Revision der IPC 8
Zum 01.10.2007 ist eine weitere Revision der IPC 8 in Kraft getreten. Im Advanced Level wurde die Gruppe B60K 6 für Hybridantriebe geändert und ergänzt.Direkt zur Konkordanzliste des DPMA
Informationen des EPA zur Revision des EPÜ
13.12.2007 Überblick zum EPÜ 2000 anhand einiger Schwerpunkte des revidierten Europäischen Patentübereinkommens
Die hier wiedergegebenen Schwerpunkte des EPÜ 2000 fassen die Informationen auf der Homepage des EPA zusammen. Für tiefer gehende Informationen und rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Patentanwalt.Das EPÜ 2000 tritt am 13.12.2007 in Kraft.
- Anmeldungen können in jeder beliebigen Sprache eingereicht werden
- Erfordernisse bezüglich des Anmeldetags entsprechen dem PLT
- zentrales Beschränkungs- / Widerrufsverfahren, Antrag auf Überprüfung
- Weiterbehandlung als Regelrechtsbehelf bei Fristversäumnis
- Inhalte aus dem Übereinkommen in die Ausführungsordnung überführt
Mit der Anpassung wurde Entwicklungen Rechnung getragen, die sich im internationalen Recht seit der ersten Fassung des EPÜ 1973 vollzogen haben. Insbesondere wurde das revidierte EPÜ 2000 an das TRIPS- und das Patentrechtsübereinkommen (PLT) angepasst.
Das EPÜ 2000 ist flexibler als das bisherige EPÜ. Dies gelang durch überführen einzelner Inhalte aus dem Übereinkommen in die Ausführungsverordnung. Änderungen der Ausführungsverordnung können durch Beschluss des Verwaltungsrats geändert werden. Die Verfahren vor dem EPA können dadurch leichter an künftige Entwicklungen und Erfordernisse angepasst werden.
Schwerpunkte des EPÜ 2000
Artikel 52 EPÜ 2000
Artikel 52 (1) EPÜ 2000 "... Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt... "
Artikel 52 (4) EPÜ 1973
überführt in Artikel 53 c) EPÜ 2000
Schließt medizinische Verfahren von der Patentierbarkeit aus.
Artikel 54 EPÜ 2000 Stand der Technik
Wegfall von Artikel 54 (4) EPÜ 1973
Mit dem Wegfall des Artikels 54 (4) EPÜ 1973 sind alle europäischen Patentanmeldungen, die vor einer europäischen Patentanmeldung eingereicht wurden für diese Stand der Technik, unabhängig davon ob die Anmeldungen gemeinsame Benennungen besitzen.
Artikel 54 (5) Zweckgebundene Erzeugnisschutz für die zweite und jede weitere medizinische Anwendung bekannter Stoffe. Der Artikel ersetzt die bisherige schweizerische Anspruchsform.
Artikel 87 Prioritäten
Artikel 87 (1) EPÜ 2000 Anerkennung von Prioritäten aus WTO-Mitgliedern
Im Bereich der Neuheit werden auch Prioritäten aus WTO-Mitgliedern für die Zwecke der Einreichung europäischer Patentanmeldungen anerkannt.
Artikel 69 EPÜ 2000 und das Protokoll zur Auslegung des Artikels 69 Schutzbereich
Besondere Bedeutung für Verletzungsverfahren nachdem das europäische Patent in die nationale Phase eingetreten ist.
Der Schutzbereich wird durch die Patentansprüche bestimmt. Bisher im EPÜ 1973 "...durch den Inhalt der Patentansprüche..."
Es werden künftig Doppeldeutigkeiten mit den Begriffen terms und teneur vermieden.
Artikel 69 (2) EPÜ 200 Einführung des Begriffs der Äquivalenten
"Es ist solchen Elementen gebührend Rechnung zu tragen, die Äquivalente der in den Patentansprüchen genannten Elemente sind".
Artikel 138 (2), (3) EPÜ 2000 Beschränkung europäischer Patente im Nationalen Nichtigkeitsverfahren
Hiermit kann der Patentinhaber ein Patent durch die Änderung der Ansprüche beschränken und kann das Patent in beschränkter Fassung verteidigen. Es können so kostenaufwendige Streitregelungsverfahren vor Gericht vermieden werden.
Artikel 80, Regel 40 (ex 25d) Anmeldetag
Erfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetages:
- Hinweis, dass ein europäisches Patent beantragt wird
- Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen oder mit ihm Kontakt aufzunehmen
- Beschreibung
Patentansprüche sind für die Zuerkennung eines Anmeldetages nicht mehr erforderlich. Bitte beachten Sie das Konfliktpotential nachgereichter Ansprüche mit Artikel 123 (2) EPÜ.
Regel 40 (2), (3) EPÜ 2000 Bezugnahme auf eine frühere Anmeldung
Beschreibung und etwaige Zeichnungen können durch eine Bezugnahme auf eine früher eingereichte Anmeldung ersetzt werden. Erforderliche Angaben:
- Anmeldetag
- Nummer der früheren Anmeldung
- Amt, bei dem die frühere Anmeldung eingereicht wurde
R. 57 (ex 40) Buchstabe c EPÜ 2000 Die Bezugnahme kann nicht nur die Beschreibung und Zeichnungen sondern auch die Ansprüche ersetzen.
Ist dies der Fall, so muss innerhalb von zwei Monaten eine beglaubigte Abschrift der früher eingereichten Anmeldung und, sofern diese nicht in einer Amtssprache des EPA eingereicht wird, eine Übersetzung nachgereicht werden.
Artikel 105a - 105c, Regel 90ff EPÜ 2000 Zentrales Beschränkungsverfahren
Eine Zentrale Beschränkung kann auf Antrag des Patentinhabers für ein erteiltes europäisches Patent oder ein im Einspruchs- oder Beschränkungsverfahren geändertes europäisches Patent erfolgen. Die Beschränkung erfolgt durch Änderung der Ansprüche, erforderlichenfalls auch der Beschreibung und der Zeichnungen.
Zu Beachten: Einspruchsverfahren haben Vorrang vor Beschränkungsverfahren.
Artikel 112a, Regel 104 - 110 EPÜ 2000 Antrag auf Überprüfung
Beteiligte an Beschwerdeverfahren können unter bestimmten Voraussetzungen bei der großen Beschwerdekammer einen begründeten Antrag auf Überprüfung der Entscheidung stellen.
Die Gründe für eine Überprüfung sind eng gesteckt, in der Praxis dürfte ein schwerwiegender Verstoß gegen Artikel 113 EPÜ (Rechtliches Gehör) am relevantesten werden.
Die Frist beträgt zwei Monate
Artikel 121 Regel 135 EPÜ 2000 Weiterbehandlung
Die Weiterbehandlung ist nun der Regelrechtsbehelf, wenn im Erteilungsverfahren eine Frist versäumt oder ein Rechtsverlust eingetreten ist. Der Antrag zur Weiterbehandlung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung über eine versäumte Frist / einen Rechtsverlust gestellt werden. Beachten Sie die nach Regel 135 (2) davon ausgeschlossenen Fristen.
Im Einspruchsverfahren ist nach wie vor keine Weiterbehandlung möglich.
Artikel 122, Regel 136 EPÜ 2000 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die Wiedereinsetzung hat sich nicht geändert, lediglich einige Fristen sind davon ausgenommen u.a.
- Fristen für den Antrag auf Wiedereinsetzung
- Fristen für die Weiterbehandlung beantragt werden kann
Möglich sind:
- Wiedereinsetzung in die Frist für die Weiterbehandlung
- Wiedereinsetzung in Bezug auf das Prioritätsjahr
Übergangsbestimmungen
Die revidierten Vorschriften finden auf alle nach dem Inkrafttreten des EPÜ 2000 eingereichten europäischen Patentanmeldungen und die darauf erteilten Patente Anwendung.
Darüber hinaus sollen die revidierten Vorschriften möglichst weitgehend auf anhängige europäische Patentanmeldungen und erteilte Patente angewendet werden.
Gebühren
Mit dem EPÜ 2000 werden verschiedene Änderungen der bestehenden Verfahren, aber auch Neuerungen wie das Beschränkungsverfahren und der Überprüfungsantrag eingeführt. Die Gebührenordnung musste daher entsprechend angepasst werden.
Die Gebührenordnung tritt, zusammen mit dem EPÜ 2000, am 13.12.2007 in Kraft.
Links
Europäisches Patentübereinkommen 2000
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Amtsblatt
Sonderausgabe 1 - 2007; Das revidierte Europäische Patentübereinkommen (EPÜ 2000); Die für die Praxis maßgeblichen neuen Texte
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Protokoll über die Auslegung des Artikels 69 EPÜ
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Synoptische Darstellung EPÜ 1973 / EPÜ 2000 – Teil I: Die Artikel
Die synoptische Darstellung stellt die Änderungen in den Artikeln direkt gegenüber.
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Ausführungsordnung zum EPÜ 2000
Bitte beachten Sie die geänderte Nummerierung
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Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt - EPÜ 2000 (Stand Dezember 2007)
Nur englische Version verfügbar
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Durchführungsvorschriften zum EPÜ
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Übergangsbestimmungen
Beschluss des Verwaltungsrats über die Übergangsbestimmungen
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Erläuterungen
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Tabellarische Übersicht
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Klassifikationen
01.01.2007 Erste Revision der IPC 8 seit der Reform
Im Advanced Level ist die erste Revision der neuen IPC 8 in Kraft getreten.Zum 01.01.2007 ist die erste Revision der IPC 8 in Kraft getreten. Hiervon sind im Advanced Level die Klassen A62D "Verfahren zum Unschädlichmachen chemischer Schadstoffe" und H02M "Elektrische Umformer" betroffen. In A62D wurden eine Reihe neuer Untergruppen aufgenommen; in H02M einige Gruppen für spezielle Bauarten eingefügt. Zukünftig soll die IPC alle drei Monate revidiert werden. Die aktuelle Bezeichnung lautet IPC 2007.01.
Zur Konkordanzliste des DPMA
Zur Seite der WIPO mit Erläuterungen
01.01.2007 Umfangreiche Änderungen der Nizza-Klassifikation (Waren und Dienstleistungen von Marken)
Am 1. Januar 2007 ist die 9. Ausgabe der "Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza)" in Kraft getreten. Sie enthält erhebliche Änderungen, hiervon betroffen sind:- die Alphabetische Liste der Waren und Dienstleistungen
- die Klasseneinteilung
- die Klassentitel und die Erläuternden Anmerkungen
Zur Mitteilung des DPMA
Informationen der Ämter
18.09.2006 DPMA Eintragung von Insolvenzverfahren und sonstigen dinglichen Rechten in das Patentregister
Der Verwaltungsbereich der Hauptabteilung Patente trägt Anträge auf Eintragung einer Verpfändung oder eines sonstigen dinglichen Rechts und Anträge auf Eintragung einer Maßnahme der Zwangsvollstreckung oder eines Insolvenzverfahrens in das Patentregister ein. Über die erfolgte Eintragung wird der Antragsteller informiert.Zur Mitteilung des DPMA
20.12.2006 esp@cenet mit neuen Funktionen
Zum Jahresende wurde das esp@cenet um hilfreiche Funktionen erweitert:- Vorwärtszitierung (nicht über OPS)
- Maschinenübersetzung der Ansprüche und Beschreibungen:
aus dem Englischen ins Deutsche, Französische oder Spanische
oder Spanisch, Französisch und Deutsch ins Englische - Direkter Link zu Register Plus
- Die Zahl der angezeigten Treffer pro Seite der Ergebnisliste wurde von 10 auf 15 erhöht
Zur Startseite des esp@cenet
02.11.2006 Mitteilung des EPA über die Aussetzung von Verfahren
Verfahren vor der ersten Instanz des EPA werden nur dann bis zum Erlass der Entscheidung der Großen Beschwerdekammer ausgesetzt, wenn die Aussetzung des Verfahrens von mindestens einem Verfahrensbeteiligten ausdrücklich beantragt wurde und der Ausgang des Prüfungs- oder Einspruchsverfahrens nach Auffassung der Prüfungs- oder Einspruchsabteilung völlig von der Entscheidung der Großen Beschwerdekammer abhängt.02.12.2006 Neue zentrale E-Mail-Adresse des EPA
Das Amt ist offiziell unter der E-Mail-Adresse info@epo.org zu erreichen. Diese zentrale E-Mail-Adresse ist dienstortübergreifend.
2007 Jahresgebühren Italien
Jahresgebühren für Italien werden im Laufe des Jahres 2007 wieder erhoben, der genaue Zeitpunkt konnte leider noch nicht in Erfahrung gebracht werden.Asien
Neue Suchhilfen des EPA für Asien
Das EPA hat neue Suchhilfen, besonders für Rechtsstandssuchen für Japan (JP), China (CN) und Korea (KR) bereitgestellt.Japan: Zitierungen, Teilungen und Basis-Rechtsstandsinformationen
China: ActiveX plug-in für SIPO's Datenbank, Rechtsstandsabfrage, Markenrecherche, Nummernsuche und Design-Klassifikation
Korea: Nummernsuche, Rechtsstandsabfrage, Anmelder-Code
Zur Suchhilfe.
Wählen Sie links im Menü das Land: "FAQ - Land "
und dort jeweils das Untermenü "Tips und tricks for searching in databases" an
Korea bietet maschinelle Übersetzung und Recherche in Englisch an
Das Korea Institute of Patent Information (KIPI) hat in seiner KIPRIS Datenbank ein maschinelles Übersetzungs-Tool eingerichtet.Als nächsten Schritt plant das KIPI eine englischsprachige Recherchefunktion für koreanische Patentdokumente. Da koreanische Patentdokumente ab April 2007 zum PCT-Mindestprüfstoff gehören, stehen sowohl Patentämter als auch Patentrechercheur vor der Herausforderung, koreanische Patente effizient abzufragen. Dieser Dienst wird kostenpflichtig sein.
Statistiken
15.12.2006 Patente und FuE-Ausgaben (Hrsg. Europäische Kommission, Eurostat)
Verglichen werden Anmeldungen / Erteilungen beim EPA, USPTO und JPO bezogen auf Bruttoinlandsprodukt, FuE-Ausgaben und Wirtschafts- bzw. institutionelle Sektoren.Eurostat hat ermittelt, dass die Vereinigten Staaten, Deutschland und Japan weltweit führend sind, was die Anmeldungen beim EPA und USPTO betrifft. Patentanmeldungen aus der EU erfordern weniger Forschungsmittel, als jene aus Amerika oder Japan. Europa spielt in den Branchen Pharma, Kraftfahrzeuge und Telekommunikation eine entscheidende Rolle in den USA spielen, in der Informationstechnologie laut dieser Studie hingegen gar keine.
16.10.2006 WIPO-Bericht zeigt die Internationalisierung von Patenttrends
Die zunehmende Internationalisierung der Patentanmeldungen ist ein Indikator für die Globalisierung der Wirtschaft. Der Bericht zeigt, dass 2005 5,4 Millionen Patente in Kraft waren. Das PCT war an 47% aller internationalen Patentanmeldungen beteiligt, was einer Zahl von 134.000 Anmeldungen und einem Wachstum von 5,6% entsprochen hat. Vor allem in Ostasien spiegelt sich die wirtschaftliche Entwicklung in den Patentanmeldungen wieder. War bis vor wenigen Jahren war Japan das führende Patentland Ostasiens, so haben Korea und China mit jeweils ca. 130.000 Anmeldungen bzw. 50.000 Erteilungen stark aufgeholt und die Größenordnung des EPA erreicht.Zum WIPO-Bericht
Sonstiges
15.05.2007 Präsenzauktion von Patenten in München
Unternehmen, Hochschulen und Erfinder können ungenutzte Patente bei einer Präsenzauktion versteigern lassen. Nach amerikanischem Vorbild werden bei der Auktion europäische Patente, Lizenzen und Markenrechte aus unterschiedlichsten Technologiebereichen angeboten. Die Annahmefrist für die Versteigerung am 14. und 15. Mai in München läuft bis 31.1.2007.Veranstalter ist die Firma IP Auctions GmbH (IPA).
Zur Patentauktion
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