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Unsere wichtigsten Informationsquellen für den Newsletter

DPMA www.dpma.de
• Informationen www.dpma.de/infos/informationen.html
EPA www.european-patent-office.org
• News and updates www.european-patent-office.org/_new_news_upd/index.en.php
• Amtsblatt des EPA www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj_index_d.htm
Wipo www.wipo.int
• Pressroom www.wipo.int./pressroom/en
Rolf Claessens IP Newsflash www.ipnewsflash.com
Bundesverband deutscher Patentanwälte e.V. www.bundesverband-patentanwaelte.de

Aktueller Newsletter 2009/02


In eigener Sache

Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Newsletters,

eine unserer Informationsquellen, Rolf Claessens IP Newsflash, hat ein besonderes System zur gegenseitigen Verlinkung. Er macht dies in einer Art Wettbewerb von der Zahl der auf seine Seite ausgeführten Ursprungsaufrufen abhängig. Damit meine Seite hier etwas an "Ansehen" gewinnt bitte ich Sie den Link auszuführen. Vielen Dank.

www.ipnewsflash.com

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Informationen der Ämter: DPMA

01.10.2009 Patentrechtsmodernisierungsgesetz - BGBl I S. 2521 tritt in Kraft

Mit dem Gesetz sind zahlreiche Änderungen im patent- und markenrechtlichen Verfahren, im Recht der Arbeitnehmererfindungen und im Kostenrecht verbunden. Für die Verfahren vor dem DPMA sind insbesondere folgende Änderungen relevant:

Zusammenfassung des DPMA

Zum Hinweis der neuen Anmeldegebühren inkl. Beispiele

Zum Gesetzestext beim Bundesministerium der Justiz PDF >> 
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Informationen der Ämter: EPA

21.09.2009 Neueste Auflage Nationales Recht zum EPÜ ist erschienen

Die aktuelle 14. Auflage steht zum Download bereit bzw. kann beim EPA kostenlos bestellt werden.

Zur Download- und Bestellseite

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08.09.2009 Mitteilung über die Anführung von Internetdokumenten

Diese Mitteilung gibt einen Überblick darüber, wie das EPA im europäischen und im PCT-Verfahren bei der Anführung von Internet-Dokumenten vorgeht. Veröffentlichungen im Internet werden dabei weitestgehend klassischen Printmedien gleichgestellt.

Zur Mitteilung PDF >> 
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20.08.2009 Änderung der Regel 36 (1) und (2) EPÜ (europäische Teilanmeldungen) und Folgeänderungen der Regeln 57 a) und 135 (2) EPÜ

Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation hat die Erfordernisse für die Einreichung europäischer Teilanmeldungen und die Sprache, in der sie einzureichen sind, geändert. Daraus haben sich Folgeänderungen ergeben, nämlich erstens der Regel 57a) EPÜ, um die Einreichung der Übersetzung einer Teilanmeldung in die Liste der Formerfordernisse aufzunehmen, die geprüft werden müssen, nachdem der Anmeldetag einer Anmeldung feststeht, und zweitens der Regel 135 (2) EPÜ, um die für die Einreichung von Teilanmeldungen eingeführten Fristen von der Weiterbehandlung auszuschließen.

Zur Mitteilung
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Informationen der Ämter: INPI (Frankreich)

Kostenloser Zugriff auf die INPI-Datenbanken

Die neuen Onlinedienste ermöglichen Recherchen zu

Zur Homepage INPI - Institut national de la propriété industrielle http://www.inpi.fr
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Informationen der Ämter: USPTO

24.08.2009 Schutz für Softwarepatente erschwert

In den USA gibt es für reine Computerprogramme keinen Patentschutz mehr.
Computerprogramme oder Verfahren müssen auf eine spezielle Maschine oder einen Apparat und eine praktische Anwendung bezogen sein.

Zur Zusammenfassung des Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V.

Direkt zur Richtlinie des USPTO PDF >> 
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Informationen der Ämter: SIPO

01.10.2009 revidiertes chinesische Patentgesetz tritt in Kraft

Einführung der absoluten Neuheit

Nach einem im Jahr 2006 begonnenen Konsultationsprozess verabschiedete der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses, das höchste gesetzgeberische Organ in China, am 27. Dezember 2008 eine Reihe von Änderungen des gegenwärtigen chinesischen Patentgesetzes. Unter anderem wird die absolute Neuheit eingeführt - die Benutzung oder sonstige Offenbarung irgendwo in der Welt gilt also als Stand der Technik. Bei Erfindungen, die in China gemacht wurden, ist die Genehmigung des chinesischen Patentamts ("confidentiality examination") erforderlich, bevor eine ausländische Anmeldung eingereicht werden kann. Die Möglichkeit der Doppelanmeldung für Patente und Gebrauchsmuster wird mit dem neuen Patentgesetz offiziell eingeführt. Anmelder, die weder Wohnsitz noch Sitz in China haben, benötigen nach wie vor einen Vertreter, können aber eine Patentagentur ihrer Wahl bestellen. Außerdem wird der maximale gesetzliche Schadenersatz für Patentverletzungen erhöht.

Zum Artikel des CCPIT Patent and Trademark Law Office

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Informationen der Ämter: JPO

01.06.2009 Japan Richtlinien für die Prüfung von Patenten und Gebrauchsmustern

Die englische Übersetzung der Richtlinien für die Prüfung von Patenten und Gebrauchsmustern sind veröffentlicht worden

Zu den Richtlinien
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Informationen der Ämter: Indien

Recherchemöglichkeiten und neue Hilfe-Seite des EPA

Die Zahl der Patentanmeldungen in Indien hat in den letzten Jahren stark von 8500 Anmeldungen im Jahr 2000 auf 29000 Anmeldungen im Jahr 2006 zugenommen, wobei die Anmeldungen aus Indien selbst 5300 (in 2006) betrugen. Das Verhältnis von ausländischem zu inländischem Anmelder ist seit Jahren konstant. Bei einer Recherche zum Stand der Technik muss speziell für Indien auch Traditionelles Wissen (TK) berücksichtigt werden.

Siehe hierzu das "East meets West 2009 in Vienna" Forum vom 23.-24. April 2009:
Zur Programm-Seite mit den verschiedenen Präsentationen.
Direkt zur Präsentation der TK- Fallstudie PDF >> 
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Standpunkt des EPA zum Traditionellen Wissen PDF >> 
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Das Indische Patentamt bietet ebenfalls eine Datenbank zur Recherche nach Patenten und Marken

Direkt zum Indischen Patentamt: http://www.patentoffice.nic.in
Bitte beachten Sie beim Aufruf der Datenbank: Sollte der Zugriff mit Hinweis auf eine sichere Seite https:// verweigert werden, die Adresszeile einfach auf https:// korrigieren.

Virtuelles Helpdesk
Das Europäische Patentamt hat unter den "Patentinformationen für Asien" ein virtuelles Helpdesk Indien eingeführt.
Direkt zum virtuellen Helpdesk
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Veranstaltungen

09.11.2009 Konferenz "Durchsetzung von Geistigen Eigentumsrechten"

Ort: Haus der Wirtschaft, Informationszentrum Patente, Willi-Bleicher Str. 19, 70174 Stuttgart
Gebühren: Die Teilnahme ist kostenlos

Themen sind:

Weitere Informationen zur Veranstaltung
Flyer zur Veranstaltung PDF >> 
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Anmeldung
Die Teilnahme setzt eine elektronische Reservierung unter www.dpma.de - Service - Seminare voraus.
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