Geschmacksmuster |
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Der Geschmacksmusterschutz ist für Gegenstände vorgesehen, die aufgrund ihrer Form- oder Farbgestaltung das ästhetische Empfinden des Betrachters ansprechen.
Ein Geschmacksmuster kann
- national (vgl. Deutsche Geschmacksmuster),
- für die Europäische Union (vgl. Gemeinschaftsgeschmacksmuster)
oder - international (vgl. International registrierte Geschmacksmuster)
registriert werden.
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