Marken |
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Der Markenschutz ist für die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens vorgesehen. Mit dem Markenschutz erwirbt der Inhaber ein ausschließliches Recht, das ihm die Möglichkeit bietet, sich gegen identische und ähnliche Marken zur Wehr zu setzen. Der Schutz erstreckt sich aber nur auf die eingetragenen Waren und Dienstleistungen.
Als Marken kommen verschiedene Formen von Kennzeichnungen in Betracht:
- Wortmarke (z.B. "PATTEMPTO")
- Bildmarke (z.B. die springende Raubkatze von "Puma")
- Wort-Bild-Marke (z.B. das "Bayer-Kreuz")
- Dreidimensionale Formen (z.B. die Flaschenform von "Coca-Cola")
- Hörmarken (z.B. die Erkennungsmelodie der "TELEKOM")
- Farben, Farbkombinationen
- Zahlen
- Buchstaben (Einzelbuchstaben oder Gruppen von Buchstaben)
Waren und Dienstleistungen sind in der Nizza-Klassifikation unterteilt,
die Bildmarken in der Wiener Klassifikation
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Eine Marke kann
- national (vgl. Deutsche Marken),
- für die Europäische Union (vgl. Gemeinschaftsmarken)
oder - international (vgl. International registrierte Marken)
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