Neuheitsrecherchen |
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Wir recherchieren umfassend den Stand der Technik. Aufgrund unserer Recherchen kann ein Patentanwalt die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit bewerten. Das Patentrecht kennt den Begriff der "absoluten Neuheit" was bedeutet, die Erfindung darf der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sein.
Eine vollständige Recherche sollte sich deshalb nicht nur auf Schutzrechte Dritter beschränken, sondern auch Fachliteratur mit einschließen.
Ihr Nutzen
Sie besitzen den aktuellen Stand der Technik in einer übersichtlichen Form.
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im PDF-Format
als MS Word (97-2003) Dokument
Nach Erhalt des Fragebogens nehmen wir mit
Ihnen Kontakt auf, um die Einzelheiten und das
weitere Vorgehen zu besprechen.
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